Vertragsbestimmungen
Anmeldung
Durch die Buchung kommt zwischen dem Kunden / der Kundin und Wirk-Werk ein Vertrag zustande. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Vertragsbestimmungen genau durch.
Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie von Wirk-Werk die Rechnung als Bestätigung für die Wüsten Quest, zahlbar innert 10 Tagen. Weiter erhalten sie, nachdem wir ihre Daten an die Reiseveranstalter weitergeleitet haben, eine separate Buchungsbestätigung mit Rechnung für die Flugbuchung.
Annullation durch den Kunden/die Kundin
- Bis 120 Tage vor Abreise betragen die Annullationskosten für die Wüsten Quest – Führungstraining, mindestens 50 % der Gesamtkosten.
- 119 bis 90 Tage vor Reisebeginn = 60 %
- 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn = 70 %
- 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn = 80 %
- 29 bis 0 Tag(e) vor Reisebeginn = 100 %
Maßgebend ist jeweils das Eingangsdatum der Annullierung. Diese muss schriftlich an Wirk-Werk erfolgen. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung, da bei einzelnen Arrangements – insbesondere auch bei Flügen – die Annullationskosten bereits ab Buchung 100 % betragen. Bei Annullierung erhebt Wirk-Werk zusätzlich zu den Annullationskosten eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 pro Person. Diese ist wie die Auftragspauschale nicht rückerstattbar.
Annullation durch Wirk-Werk oder den Reiseveranstalter
Es steht im Ermessen von Wirk-Werk und dem Reiseveranstalter, eigene Reisen infolge ungenügender Beteiligung, Streiks, Unruhen, höherer Gewalt usw. nicht durchzuführen.
Mindestbeteiligung
Für alle publizierten Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die je nach Reise unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die Wirk-Werk oder den Reiseveranstalter vor Abreise zu einer wesentlichen Änderung der angebotenen Leistungen zwingen, können Wirk-Werk oder der Reiseveranstalter die Reise bis 22 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin absagen. In beiden Fällen erstatten wir Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Kleingruppenzuschlag
Je nach Gruppe besteht die Möglichkeit, bei zu kleiner Teilnehmerzahl die Wüsten Quest trotzdem durchzuführen. In diesem Falle wird bei der Anmeldung zur Wüsten Quest ein Kleingruppenzuschlag nach Grad der Unterbelegung festgelegt. Sofern bei Buchung der Reise dieser Zuschlag vereinbart wurde, besteht kein Rücktrittsrecht. Der Zuschlag wird 22 Tage vor Abreise erhoben.
Vorzeitige Rückreise
Sollte der Kunde / die Kundin aus eigenem Verschulden die Wüsten Quest frühzeitig abbrechen, erfolgt keine Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Die Wüsten Quest-Leitung ist berechtigt, Teilnehmer*innen, die sich nicht an die aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen erforderlichen Verhaltensregeln halten, von der Weiterreise auszuschließen.
Reisepass, Visum, Reisesicherheit, Gesundheitsbestimmungen
Bitte erkundigen Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen beim Reisebüro, welches den Flug bucht. Der Kunde / die Kundin ist für die Einholung der notwendigen Einreisedokumente (Reisepass, Visa, ESTA, eTA) und die Beachtung der Gesundheitsvorsorge (Impfungen) sowie für das Abschätzen der Reisesicherheit selber verantwortlich. Wirk-Werk übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Schäden, die aus einer unsicheren Situation entstehen. Bitte erkundigen Sie sich selber unter:
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/tunesien/reisehinweise-fuertunesien.html
Haftung
Die Haftung ist in jedem Falle auf den Preis der Wüsten Quest, die Wirk-Werk in Rechnung stellt, beschränkt. Es bestehen keine Schadenersatzansprüche.
Personenschäden
Wirk-Werk übernimmt keine Haftung für Personenschäden (Tod, Körperverletzung, Kidnapping oder Entführung).
Haftungsausschluss
- Versäumnisse des Kunden / der Kundin
- Unvorhersehbare und nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung beteiligt ist
- Höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches Wirk-Werk oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte
- Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streiks, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind
- Programmänderungen infolge von Flugplanänderungen, Flugausfällen und Flugverspätungen
Beanstandungen
Entsprechen die erbrachten Coaching-Leistungen nicht den Erwartungen des Kunden / der Kundin, sind Beanstandungen unmittelbar anzusprechen. Es bestehen keine allfälligen Schadenersatzansprüche bezüglich Beanstandungen.
Versicherungen
Im Wüsten Quest-Preis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Wir bitten Sie zu überprüfen, ob bereits genügende Annullierungskosten-, Kranken-, Unfall- und sonstige Versicherungen für die Reise abgeschlossen werden konnten.
Programmänderungen
Wirk-Werk behält sich auch im Interesse des Kunden / der Kundin vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Insbesondere haftet Wirk-Werk nicht für Änderungen in der Wüsten Quest, die auf höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Witterungsverhältnisse oder Verspätung von Dritten zurückzuführen sind.
Preisänderungen
In folgenden Ausnahmefällen ist es möglich, dass Wirk-Werk die Preise erhöht:
- Tarifänderungen der Transportunternehmen
- Neu eingeführte staatliche Abgaben oder Gebühren
- Staatlich verfügte Preiserhöhungen
- Starke Wechselkursschwankungen
Wirk-Werk oder der Reiseveranstalter werden Preiserhöhungen spätestens 30 Tage vor Reisebeginn bekannt geben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % der Wüsten Quest, hat der Kunde / die Kundin das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Ombudsstelle
In Konfliktfällen zwischen Mitgliedern des Berufsverbandes bso und Auftraggebenden besteht die Möglichkeit des kostenlosen Beizugs der Ombudsstelle (Auskunft unter Telefon 031 382 44 82).
Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich Schweizerisches Recht. Klagen gegen Wirk-Werk können nur in Bern angebracht werden.
September 2024 Wirk-Werk
